Kein Steuervorteil für Private
Prozesskosten können Sie von der Steuer absetzen. Doch es gibt Bedingungen.
Nur wenn sie einem Rechtsstreit nicht ausweichen können, sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 18.6.2015, Az. VI R 17/14). Das Gericht kassierte damit seine bisherige Rechtsprechung von 2011. Die Ausnahme von der Regel: Wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt, bleibt es beim Abzug als außerordentliche Belastung. Seit 2011 galt eine andere Regel. Der BFH hielt die Kosten schon dann für abzugsfähig, wenn ein Zivilprozess genügend Aussicht auf Erfolg bot. Von Erfolg oder Misserfolg ist nun nicht mehr die Rede, sondern es muss schon um die Existenz gehen. Ein bloßer Erbstreit etwa, bei dem es „nur“ um die Rechtmäßigkeit eines Testaments oder Erbes geht, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Fazit: Steuerlich gesehen bleiben Sie weiter auf Ihren Kosten sitzen, wenn Sie als Privatperson einen Prozess verlieren. Gerichtsverfahren Ihres Betriebes bleiben dagegen nach wie vor steuerlich absetzbare Betriebskosten.