Pauschalierung passé
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Bern steht vor der Tür - ohne Pauschalregelung für Unversteuertes.
Eine pauschale Regulierung unversteuerter Einkünfte und Kapitals aus der Schweiz wird es mit Deutschland nicht geben. Dies versichert uns das BMF mit Blick auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Dies gilt auch für Altkonten. Konten, die seit mindestens 1955 bestanden haben und auf denen es seit 1965 keine Bewegung gegeben, müssen bis Jahresende in der Schweiz offen gelegt werden. Wie damit steuerlich verfahren wird, ist offen. Auf jeden Fall werden solche Konten künftig im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) erfasst. Nicht deklarierte Einnahmen zumindest der vergangenen zehn Jahre werden dann wohl steuerlich relevant werden. Dennoch laufen die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz weiter. Sie werden laut BMF noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Besteuerungsrechte für grenzüberschreitende Fälle zwischen beiden Staaten verbindlich aufzuteilen. Außerdem will man ein zwischenstaatliches Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in Einzelfällen schaffen.
Fazit: Das BMF führt die Verhandlungen vertraulich. Das neue Abkommen wird deshalb recht kurzfristig auf die parlamentarische Agenda kommen.