Steuern: Zehnjahresfrist bei ererbten Immobilien
Sie müssen die Zehnjahresfrist bei einer ererbten Immobilie einhalten. Nur dann bleibt das Erbe steuerfrei.
Sie müssen die Zehnjahresfrist bei einer ererbten Immobilie unbedingt einhalten. Nur dann bleibt das Erbe oberhalb des Freibetrages von 500.000 Euro steuerfrei. Ziehen Sie dagegen vor Ablauf der Frist aus, verfällt der Steuervorteil. Zwingende Gründe für einen Auszug erkennen die Finanzämter und -gerichte nur selten an. In der Regel sind dies körperliche Gründe. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen, weil er pflegebedürftig wird. Psychische Gründe lassen die Finanzgerichte hingegen oft nicht gelten. Das Finanzgericht Hessen hat klargestellt, dass gesundheitliche Probleme nur dann als zwingende Gründe anzuerkennen sind, wenn dadurch die Haushaltsführung im Familienheim unmöglich ist (Urteil vom 10.5.2016, Az.: 1 K 877/15). In dem Fall erbte die Ehefrau das Familienheim. Nach dem Tod ihres Mannes blieb sie in der gemeinsamen Wohnung, verkaufte sie aber ein Jahr später. In der Erbschaftsteuererklärung machte die Ehefrau die Steuerbefreiung für das Familienheim geltend. Sie verwies darauf, dass ihr eine Weiternutzung aus psychischen Gründen ausgeschlossen sei. Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung ab – die unbewältigte Trauer ist kein zwingender Grund. Auch die sofort nach dem Tod begonnene Suche nach einer Wohnung reichte dazu nicht.
Fazit: Auf Empathie können Sie im Erbfall bei den Finanzämtern nicht rechnen.