Vergütung von Steuerberatern: Gebührenordnung geändert
Die Gebühren für Ihre private Steuerklärung können Sie individuell aushandeln - dank der geänderten Verordnung zu Vergütung von Steuerberatern.
Die Gebühren für Ihre private Steuererklärung können Sie jetzt individuell aushandeln. Dies ermöglicht die zum 16.7.2016 geänderte Steuerberatervergütungsverordnung. Für Unternehmen gilt die freie Vereinbarung seit jeher. Sprechen Sie Ihren Steuerberater auf diesen Sachverhalt an! Er ist verpflichtet, Sie auf eine mögliche Abweichung von der Vergütungsordnung hinzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung ist Verhandlungssache. Sie haben darauf aber auch Einfluss, indem Sie Ihre Unterlagen möglichst gut handhabbar einreichen. Ihr Berater hat im Rahmen der Verordnung aber einen großen Ermessensspielraum. Nutzen Sie einen Online-Kostenrechner, um einzuschätzen, ob das Honorar angemessen ist.
Fazit: Nutzen Sie Ihren Verhandlungsspielraum.