Wird eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen abgelehnt, werden Verspätungszuschläge fällig – und das nicht zu knapp. Bis zu 10% können die Finanzämter draufschlagen.
Die Gründe für die Genehmigung einer Fristverlängerung sind eng gefasst. Es muss sich um ein ungeplantes Ereignis handeln, das den Betriebsablauf erheblich gestört hat und das auch nicht verhindert werden konnte. Das wären beispielsweise eine schwere plötzliche Erkrankung des Zeichnungsberechtigten oder ein Feuer, das die EDV zerstört hat.
Das Finanzamt verweigerte einem Steuerberater eine Fristverlängerung zu Recht. Er begründete sie mit mehreren Mutterschaftsurlauben seiner Angestellten. Dies wäre aber einplanbar gewesen, meinte das FG Berlin-Brandenburg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 11.8.2015, Az.: 9 K 9187/14).
Fazit: Haken Sie beim Steuerberater nach, wenn die Abgabe einer Steuererklärung oder eines Einspruchs naht.
Hinweis: Für einen derartig begründeten Säumniszuschlag können Sie Ihren Steuerberater schadenersatzpflichtig machen!