Wer hilft, kann Steuern sparen
Auch steuerlich lohnt sich die Aufnahme von Flüchtlingen. Was es dabei zu beachten gibt.
Sie können die Kosten für Flüchtlinge, die Sie unterstützen, als außerordentliche Aufwendung steuerlich geltend machen. Dafür ist nach Auskunft der Lohnsteuerhilfevereine aber erforderlich, dass Sie sich schriftlich gegenüber dem Finanzamt zur Übernahme der Aufenthaltskosten verpflichten. Als Belege müssen Sie mit der Steuererklärung die relevanten Rechnungen einreichen. Darauf können Sie verzichten, wenn ein Flüchtling in Ihrem Haushalt untergebracht ist. Dann erkennt das Finanzamt einen Pauschalbetrag von 8.354 Euro pro Jahr (2014) bzw. 8.472 Euro (2015) als abzugsfähig an. Abziehen können Sie höchstens bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Für Unternehmen gelten 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Fazit: Die Aufnahme von Flüchtlingen lohnt sich in erster Linie menschlich, aber auch steuerlich.