Vertrauensschutz bei Rechnungen
Umsatzsteuer: Vertrauensschutz ungeklärt
Verweigert Ihnen das Finanzamt z.B. nach einer Außenprüfung den Vorsteuerabzug wegen einer unkorrekten Rechnung eines Lieferanten sollten Sie sicherheitshalber Vertrauensschutz beantragen als auch das „gesonderte Billigkeitsverfahren" einleiten. Die Problematik, welchen Schutz gutgläubige Empfänger falscher Rechnungen genießen, ist nämlich weiter ungeklärt. Der BFH sieht hier den EuGH in der Pflicht, die Angelegenheit zu klären.
Urteil: BFH Az. XI B 13/19