Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1543
Bundesfinanzhof nimmt bisherige Auffassung zurück – Nachteil für Unternehmen

Wertlose Forderungen mindern nicht Gewinn

Der Bundesfinanzhof war bislang gnädig, wenn ein Unternehmen eine wertlose Forderung im Ausland hatte. Die konnte nämlich vom gewinn abgezogen werden. Jetzt hat der BFH seine Auffassung revidiert.

Der BFH revidiert seine bisherige vorteilhafte Auffassung zu wertlosen Forderungen gegen Tochtergesellschaften im Ausland. In zwei Fällen zu den DBA mit Österreich und China nahm er seine Position zurück. Bisher galt: Solche Forderungen konnten gewinnmindernd ausgebucht werden bzw. durften gewinnmindernde Teilwertabschreibungen auf diese Forderungen vorgenommen werden und diese Gewinnminderungen nicht außerbilanziell durch eine Gewinnkorrektur nach dem Außensteuergesetz rückgängig gemacht werden. Jetzt gilt: § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetz soll jetzt grundsätzlich doch gegen ausländische Tochtergesellschaften anwendbar sein. Das gilt nicht nur bezüglich Tochtergesellschaften innerhalb sondern auch außerhalb der EU („Drittstaaten").

Urteile: BFH Az. I R 81/17 und Az. I R 51/17.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Wearables

Zukunftstrend Wearables: Wie Anleger profitieren

Der Markt für Wearable-Technologie boomt. Mit einer jährlichen Wachstumsrate von 15% sind Wearables wie Smartwatches und Fitness-Bänder, die weit mehr als nur die Zeit anzeigen, ein vielversprechender Trend. Auch intelligente Brillen und Kopfhörer erweitern die Realität mit digitalen Funktionen. Davon können Anleger profitieren.
  • Fuchs plus
  • Sonderabschreibung für Baudenkmäler: Regelungen für In- und Ausland

Sonderabschreibung für Baudenkmale im Ausland

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Sonderabschreibungen für Baumaßnahmen an Baudenkmälern nur für in Deutschland gelegene Objekte gelten. Diese Regelung, die sowohl bei Vermietung als auch bei Eigennutzung greift, erfordert eine enge Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden.
  • Fuchs plus
  • Steuerstundung durch Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

Gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerspartricks

2005 erließ der Gesetzgeber Regelungen zur Eindämmung von Steuersparmodellen, insbesondere für geschlossene Fonds. Im Fokus stehen Steuerstundungsmodelle, die durch vorgefertigte Konzepte steuerliche Vorteile wie negative Einkünfte ermöglichen. Dazu gibt es ein neues Urteil.
Zum Seitenanfang