Wertlose Forderungen mindern nicht Gewinn
Der BFH revidiert seine bisherige vorteilhafte Auffassung zu wertlosen Forderungen gegen Tochtergesellschaften im Ausland. In zwei Fällen zu den DBA mit Österreich und China nahm er seine Position zurück. Bisher galt: Solche Forderungen konnten gewinnmindernd ausgebucht werden bzw. durften gewinnmindernde Teilwertabschreibungen auf diese Forderungen vorgenommen werden und diese Gewinnminderungen nicht außerbilanziell durch eine Gewinnkorrektur nach dem Außensteuergesetz rückgängig gemacht werden. Jetzt gilt: § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetz soll jetzt grundsätzlich doch gegen ausländische Tochtergesellschaften anwendbar sein. Das gilt nicht nur bezüglich Tochtergesellschaften innerhalb sondern auch außerhalb der EU („Drittstaaten").
Urteile: BFH Az. I R 81/17 und Az. I R 51/17.