Attest ab dem ersten Krankheitstag
Arbeitgeber können schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die das erst ab dem dritten Tag vorsieht, steht dem nicht entgegen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München jetzt entschieden.
Urteil: LAG München vom 13. 5. 2019, Az.: 4 Sa 514/18