Der Europäische Gerichtshof (EuGH) forciert mit einem aktuellen Urteil den Wettbewerb im Automobilsektor. Nach einem Urteil müssen die Automobilhersteller nicht markengebundenen Werkstätten und freien Ersatzteilhändlern künftig die Fahrzeug-Identifizierungsnummern zur Verfügung stellen. Das haben sie bisher tunlichst verhindert und so erreicht, dass viele Reparaturen nur in den markengebundenen Werkstätten erledigt wurden.
Der EuGH hat die Fahrzeughersteller außerdem verpflichtet, eine Datenbank dafür bereitzustellen. Die Suche nach Informationen muss anhand der Fahrgestellnummer (VIN) und weiterer Merkmale wie der Motorleistung oder Ausstattungsvarianten des Fahrzeugs möglich sein. Dies stelle auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz (DSGVO) dar, so die Richter. Die Hersteller hatten bislang argumentiert, sie dürften die Herausgabe der Fahrgestellnummer aus Datenschutzgründen verweigern.
Scania hat verloren
Als Kläger begrüßte Thomas Vollmar, Präsident des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) das Urteil. Die Klarstellungen des EuGH seien ein Meilenstein für den freien Kfz-Teilehandel und Werkstätten. Das Urteil sorge „für mehr Wettbewerb auf dem Kfz-Anschlussmarkt.“ Die Rechtsauskunft beim EuGH hatte das Landgericht Köln gestellt.
Anlass für das Urteil war ein Streit zwischen dem schwedischen Nutzfahrzeug-Hersteller Scania und dem GVA. Scania gehört zu den größten Herstellern von schweren Lkw in Europa und ist eine 100%ige Tochter von Volkswagen. Das Unternehmen hatte den freien Werkstätten und Teilehändlern nur einen begrenzten, allgemeinen und manuellen Zugang zu den Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt. Damit waren keine verlässlichen Informationen zum reparierenden Fahrzeug zu erhalten.