Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2084
Bestellung ohne Zustimmung nicht rechtsgültig

Fachkraft nicht wider Willen

Ganz klar, ein Arbeitgeber kann einen seiner Beschäftigten zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellen. Strittig war allerdings, ob dies auch gegen den Willen des Beschäftigten geschehen kann. Das ist nun geklärt.

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern nicht einseitig Verantwortung übertragen, die eine strafrechtliche Haftung zur Folge hat. Diese Aufgabenerweiterung ist nur durch eine Vereinbarung möglich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 17. November 2017 – Az. 2 Sa 868/17).

Ein Technischer Sachbearbeiter im Bereich Facility Management hatte geklagt. Denn der Arbeitgeber hatte seinen Aufgabenbereich ohne seine Zustimmung durch eine Anweisung entsprechend erweitert: Er bestellte den Kläger zur »verantwortlichen Elektrofachkraft« (VEFK).

Schriftliche Zustimmung notwendig

Zwar hat der Arbeitgeber dazu grundsätzlich die Möglichkeit. Er kann dem technischen Sachbearbeiter entsprechende Aufgaben auferlegen. Aber das geht nur im Einklang mit den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes – und mit der ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss dazu die Aufgabenerweiterung unterzeichnen – so sehen es auch die Unfallverhütungsvorschriften vor. Einer einseitigen Übertragung müssen Arbeitnehmer nicht Folge leisten.

Beachten Sie: Eine vergleichbare Bestimmung gilt auch bei der Bestellung eines Beauftragten für schwerbehinderte Menschen, beim Immissionsschutzbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Beauftragten für den Datenschutz. Gemeinsamer Nenner dieser Vorschriften ist, dass der Beschäftigte Aufgaben des Arbeitgebers ausüben soll und die damit einhergehende strafrechtliche Haftung tragen muss.

Fazit:

Wenn Sie erwarten müssen, dass ein Arbeitnehmer eine zugedachte Aufgabe aus den genannten Gründen ablehnt, denken Sie über einen (Sach)bonus als Ausgleich nach (bspw. Verzicht auf eine Arbeitsstunde pro Woche).

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang