Negativzinsen vermeiden
Immer öfter müssen sich Unternehmen mit Negativzinsen auseinandersetzen. Doch es gibt Möglichkeiten, sie zu umgehen.
Unternehmen mit hohem Cash-Bestand werden von Banken immer öfter mit Negativzinsen konfrontiert. Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) den Negativzins auf -0,4% ausgeweitet hat, geben immer mehr Geldhäuser diese Konditionen an Unternehmen mit hohem Cash-Bestand weiter. Zwar nennen die Banken es nicht Negativzinsen, sondern „Geldaufbewahrungsgebühr“. Für Firmen ist das unter dem Strich aber dasselbe. Unternehmen müssen sich daher intensiver um das Cash-Management kümmern, wenn sie Strafzinsen vermeiden wollen. Bei deutschen Banken müssen Firmen im Durchschnitt Negativzinsen zahlen, wenn sie 5 Mio. Euro liquide auf Konten liegen haben. Dafür fällt jährlich ein Zins von 0,3 bis 0,5% an. Damit kostet das Vorhalten von nur 5 Mio. Euro im Jahr eine Gebühr von 2.000 Euro – vor Inflation. Es gibt einige Maßnahmen im Cash-Management, um Strafzinsen zu umgehen. Die erste Maßnahme sollte sein, eine möglichst genaue Liquiditätsbedarfsanalyse zu machen. Ein guter Zeitrahmen dafür sind 12 Monate. Schon für diesen Zeitraum lässt sich Geld über verschiedene Fristen gestreut anlegen. So kann ein Teil auf Tagesgeldkonten verfügbar sein, andere Teile können mit Fristen von 3, 6 und 12 Monaten kurzfristig angelegt werden. Daneben ist zu überlegen, ob die vorgehaltene Liquidität auf diverse Konten verteilt werden kann. So kann bei drei, vier größeren Banken ein Konto geführt werden. Auf diese Weise kann die strafzinsfreie Liquidität deutlich erhöht werden. Auch die internationale Streuung kann in großen Unternehmen sinnvoll sein. Allerdings steht diese Maßnahme oft im Widerspruch zum täglichen Cash-Pooling, mit dem seit der Eurokrise länderspezifische Ausfallrisiken reduziert werden sollen.
Fazit: Firmen müssen damit rechnen, dass immer mehr Geldhäuser die Negativzinsen an sie weitergeben. Kalkulieren Sie, welche Vermeidungsmaßnahmen sich für Ihr Unternehmen lohnen.