1747
Ein Arbeitgeber darf einen zu hoch eingruppierten Betriebsrat zurückstufen. Aber er darf das zu viel gezahlte Geld nicht zurückfordern. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht in Essen (Urteil vom 4.10.2018, Az.: 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).