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Arbeitszeugnis nicht vom obersten Chef

Big Boss muss nicht signieren

Arbeitszeugnisse haben bei Einstellungen im Betrieb durchaus ihren Wert. Deshalb gibt es oft Streit, über die richtigen Formulierungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz hatte jetzt sogar zu entscheiden, wer unterschreiben muss.

Ein Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom obersten Chef unterschrieben sein. Es genügt, wenn das ein ranghöherer, weisungsbefugter Mitarbeiter macht. So hat jetzt das LAG Rheinland-Pfalz entschieden. Eine Klinikmanagerin war mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden und forderte ein neues. Die zweite Beurteilung unterschrieb die Personalleiterin – und nicht
wie zuvor die Klinikdirektorin. Dagegen klagte die Frau. Die Arbeitsrichter beim LAG in Mainz gaben der Klinik recht: Auch die Personalleiterin darf signieren.

Fazit:

Es ist völlig ausreichend, wenn der Personalleiter ein Zeugnis unterzeichnet.

Urteil:

LAG Mainz vom 12.12.2017, Az.: 8 Sa 151/17

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