Big Boss muss nicht signieren
Ein Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom obersten Chef unterschrieben sein. Es genügt, wenn das ein ranghöherer, weisungsbefugter Mitarbeiter macht. So hat jetzt das LAG Rheinland-Pfalz entschieden. Eine Klinikmanagerin war mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden und forderte ein neues. Die zweite Beurteilung unterschrieb die Personalleiterin – und nicht
wie zuvor die Klinikdirektorin. Dagegen klagte die Frau. Die Arbeitsrichter beim LAG in Mainz gaben der Klinik recht: Auch die Personalleiterin darf signieren.
Fazit:
Es ist völlig ausreichend, wenn der Personalleiter ein Zeugnis unterzeichnet.
Urteil:
LAG Mainz vom 12.12.2017, Az.: 8 Sa 151/17