Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1430
Überforderte Führungskraft

Führungskraft: Arbeitsverweigerung führt zum Aus

Führungskräfte sind für den Arbeitgeber nicht immer pflegeleicht. Aber: Was tun mit einem unbeliebten Leiter? Notfalls gibt es die Kündigung. Aber vorher sollte einiges versucht werden.

Vernachlässigt eine Führungskraft ihre Arbeit und weigert sie sich, neue Aufgaben zu übernehmen, dürfen Sie ihr fristlos kündigen. Und das ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und einem Urteil des LAG München deutlich widersprochen.

Konkret: Eine überforderte Architektin war als Sachgebietsleiterin eingesetzt. Die Mitarbeiter gingen der Führungskraft konsequent – selbst noch nach Abgabe ihrer Leitungsfunktion – aus dem Weg.

Arbeitgeber hat viel Geduld

Der Arbeitgeber ging den Fall sehr behutsam an. Zunächst hatte er zur Beilegung des Konflikts im Arbeitsbereich eine Mediation angesetzt. Die blieb erfolglos. Erst im nächsten Schritt entzog der Arbeitgeber der Führungskraft ihre Leitungsaufgaben. Die Konflikte dauerten unverändert an.

Schließlich sollte die Versetzung in eine andere Abteilung helfen. Die Ex-Führungskraft lehnte ab. Daraufhin übertrug der Arbeitgeber ihr eine Sonderaufgabe in einem abseits gelegenen Büro. Die Architektin sollte ein Bauwerk vor Ort begutachten und sich dort ihren Arbeitsplatz einrichten. Dienstantritt und Dienstende musste sie täglich per E-Mail melden. Die Architektin lehnte auch dies ab.

BAG korrigiert Vorinstanz

Erst danach erfolgt die Abmahnung. Wenige Wochen später, mit Zustimmung der Interessenvertretung, kündigte der Arbeitgeber außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. Trotz dieses sehr umsichtigen Vorgehens, verwarf das Landesarbeitsgericht (LAG) München die Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht kassierte allerdings jetzt dieses Urteil.

Fazit:

Halten Sie sich in ähnlichen Fällen an die hier gezeigte Schrittfolge. Dann habe Sie im Kündigungsfall den Segen des höchsten Arbeitsgerichts.

Urteil:

BAG vom 28.6.2018, Az.: 2 AZR 436/17

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang