Whistleblower: Arbeitnehmer ist beweispflichtig
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen musste ergründen, warum ein Jurist, der die Leitung des "Corporate Office" hatte, nach Ablauf der Probezeit gehen musste. Waren es die Hinweise auf mehrere Rechtsverstöße in der Firma? Oder waren es die Gründe, die der Arbeitgeber dem LAG nannte: mangelnder Pragmatismus und unstrukturiertes Arbeiten.