Geschlechterspezifische Bezahlung ist unrechtmäßig
Männer und Frauen in Führungspositionen haben nach dem Entgelttransparenzgesetz das Recht auf eine vergleichbare Bezahlung. Wird die nicht umgesetzt, besteht ein Recht auf Nachzahlung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.