Geschäftsführer pflichtversichert
Auch am Unternehmen beteiligte Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig.
Auch am Unternehmen beteiligte Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig. Das entschied das Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 21.3., Az. S 34 R 580/13). Voraussetzung ist, dass sie eine Minderheitsbeteiligung ohne Sperrminorität halten und außerdem einen Arbeitsvertrag wie ein Leitender Angestellter besitzen. Begründet wird dies mit den Regelungen im Arbeitsvertrag. Im entschiedenen Fall sah dieser neben der Gehaltsvereinbarung Regelungen für Urlaubsanspruch, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und andere Nebenleistungen vor. Dies spricht laut Gericht für eine typische Tätigkeit als Leitender Angestellter, nicht als sozialversicherungsfreier Unternehmer. Um die Einstufung als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter kommen Sie also nur ohne detaillierte Festlegungen im Arbeitsvertrag herum. Sonst stuft Sie die Deutsche Rentenversicherung wie in dem entschiedenen Fall als abhängig Beschäftigten ein. Für Geschäftsführende Gesellschafter mit Mehrheitsbeteiligung – also Weisungsbefugnis für das Unternehmen – gilt dies nicht.
Fazit: Die Rentenversicherung versucht, möglichst viele Beitragszahler einzufangen. Die Gerichte spielen da mit.