Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1014
Juristische Unklarheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung

Offene Fragen bei Leiharbeitern

Das seit dem 1. April 2017 geltende neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt einige Fragen für Unternehmen offen. Unabhängig davon müssen Sie Ihre Leiharbeiter und deren Arbeitszeiten penibel erfassen – sonst drohen Bußgelder.

Die gesetzliche Neuregelung zu Leiharbeitern wirft etliche Fragen auf. Auch ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes streiten die Juristen über etliche Punkte. Die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt empfiehlt deshalb eine „konservative Herangehensweise" beim Ausschöpfen der verbleibenden Möglichkeiten zur Nutzung von Leiharbeit. Konkret:

Streitig ist die Auslegung der 18-Monats-Grenze. Klar ist: Länger darf der Verleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht demselben Entleiher überlassen. Die Formulierung „denselben Leiharbeitnehmer" lege laut Beiten Burkhardt nahe, dass sich der Gesetzgeber für eine arbeitnehmerbezogene und gegen eine arbeitsplatzbezogene Sichtweise entschieden hat. Leiharbeiter könnten vom Entleiher also bis zur Höchstgrenze von 18 Monaten auch auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt werden. Danach kommt eben ein neuer Arbeitnehmer.

Neubesetzung möglich oder nicht

Das sehen manche Juristen allerdings anders. Ein mit einem Leiharbeiter besetzter Arbeitsplatz wird demnach nach 18 Monaten zu einem Dauerarbeitsplatz, der nicht von einem neuen Leiharbeiter sondern vom dem bisherigen besetzt werden muss. Die Gerichte werden dazu frühestens in anderthalb Jahren Klarheit schaffen.

Ungeklärt ist auch die Frage, ob sich die 18-Monatsfrist auf ein Unternehmen oder einen Betrieb bezieht. Ist der Betrieb gemeint, beginnt die Frist bei jedem neuen Einsatz in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens von neuem. Ist das Unternehmen insgesamt gemeint, fehlt es an dieser Flexibilität.

Dreimonatspausen erforderlich

Nach Ablauf der 18-Monatsfrist muss eine Pause von drei Monaten folgen. Erst dann darf derselbe Leiharbeiter wieder eingestellt werden. Unterbrechungen der 18 Monats-Frist von weniger als drei Monaten sind in die Gesamtsumme einzubeziehen.

Fazit: Leiharbeit bleibt grundsätzlich eine gute Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung. Leider ist sie zusätzlich mit Dokumentationsaufwand und ungelösten Rechtsfragen verknüpft worden.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Akkumulation vor dem nächsten Run

Bitcoin seltener als Gold

Die aktuelle Kurskorrektur des Bitcoin ist ein gute Kaufgelegenheit. Denn die Kryptowährung hat mit ihrem vierten „Halving“ einen Meilenstein erreicht. Das Netzwerk-Update dürfte den Kurs der Kryptowährung bald in Richtung Allzeithoch treiben. Denn derzeit ist der Bitcoin in einer Akkumulations-Phase vor dem nächsten Preis-Run.
  • Fuchs plus
  • Deutsche Industrie: Qualität rauf, Quantität runter

Wertschöpfung steigt trotz sinkender Produktion

Die deutsche Industrie hat den durch gestiegene Kosten in den letzten Jahren erzwungenen Strukturwandel bisher recht gut gemeistert. Sie konzentriert sich immer stärker auf Bereiche, die in Deutschland gewinnbringend hergestellt werden können. Unklar ist, wie sich die Strategie in den kommenden Monaten bis Jahre auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
  • Fuchs plus
  • IT-Fachkräfte im EU-Ausland gewinnen

Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte

Flagge Europa © AB Visual Arts / stock.adobe.com
Unternehmen müssen IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen. Da es in den anderen EU-Staaten ebenfalls an Softwareentwicklern, IT-Projektmanagern, Frontend- und Backend-Entwicklern mangelt, müssen die Firmen in Asien suchen. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, wie das Recruiting funktioniert und wer dabei hilft.
Zum Seitenanfang