Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1438
Steuerabgaben bei Weiterbildungen

Personal: Bildungskosten sind kein Arbeitslohn

Für Weiterbildungskosten müssen Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben zahlen, wenn die Maßnahmen im überwiegenden betrieblichen Interesse sind.
Übernehmen Sie für einen Mitarbeiter Weiterbildungskosten, muss dieser dafür keine Lohnsteuer zahlen. Allerdings muss die Weiterbildung im vorwiegenden Interesse des Betriebes liegen. Dies entschied das Finanzgericht Münster (Urteil vom 9. 8.2016, veröffentlicht am 17.10. 2016, Az. 13 K 3218/13 L). Im entschiedenen Fall war die regelmäßige Weiterbildung in einem Speditionsunternehmen sogar tarifvertraglich vorgeschrieben. Das Finanzamt hatte dennoch in den Weiterbildungskosten steuerpflichtigen Arbeitslohn gesehen. Es forderte deshalb die Abführung der Lohnsteuer durch den Betrieb. Dagegen setzte sich das Unternehmen erfolgreich zur Wehr.

Fazit: Ausschlaggebend ist das überwiegende betriebliche Interesse an der Weiterbildung. Sonst muss Ihr Arbeitnehmer die Fortbildungskosten wie Arbeitslohn versteuern.

Meist gelesene Artikel
  • Strukturierte Verfahren, ausführliche Selbstauskunft

Hauck Aufhäuser Lampe: durch Transparenz zum Trusted Wealth Manager 2023

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Für Häuser mit einem großen Kundenstamm, die dazu noch eine Fusion hinter sich haben, wäre es fast ein Wunder, wenn es keinerlei unzufriedene Kunden gäbe. Und doch kommt Hauck Aufhäuser, die vor etwas mehr als einem Jahr mit der Privatbank Bankhaus Lampe aus dem Oetker-Konzern fusionierten, dem recht nahe.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die ALPS Family Office AG in der Ausschreibung

ALPS Family Office offeriert gemeinnütziger Jugendstiftung breit gestreutes Portfolio

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die ALPS Family Office AG bezeichnet sich als unabhängigen Vermögensverwalter mit Weitsicht. Man liefere Maßarbeit, Klarheit, Unabhängigkeit, Zufriedenheit und Vertrauen. „Eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und disziplinierte Vorgehensweise ohne „Bauchentscheidungen“ ist Basis unseres Handelns“, heißt es auf der Website. Das alles scheint perfekt zu den Bedürfnissen der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung zu passen, die einen neuen Vermögensverwalter für ihr Stiftungskapital sucht.
  • Fundierte Vertrauensbasis 2023

Erneut grüne Ampel für die Braunschweiger Privatbank

Grafik: envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Die Braunschweiger Privatbank hat das Vertrauensfundament gestärkt. Dazu hat sie eine Reihe an Fragen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz negativ beantwortet. Warum das gut ist.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

GameStop überrascht die Analysten

Gaming © scyther5 / Getty Images / iStock
Die Aktie von GameStop macht wieder Schlagzeilen. Das Unternehmen hat die Analysten mit einem starken vierten Quartal überrascht. Prompt schoss der Aktienkurs extrem hoch. Ist das jetzt die Trendwende oder nur ein Zocker-Strohfeuer?
  • LBBW-Tochter gibt erstmalig Selbstauskunft

BW-Bank ist Trusted Wealth Manager: Grüne Vertrauensampel vollständig

Grüne Vertrauensampel 2023. Grafik © envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die BW-Bank ist eine auf Private Banking-Dienstleistungen spezialisierte Tochter der Landesbank Baden-Württemberg und gehört damit zum Sektor der öffentlichen Banken. Daraus per se einen Vertrauensbeweis abzuleiten, wäre verfrüht, wie wir spätestens seit der Finanzkrise wissen. Doch die BW-Bank stellt sich der Öffentlichkeit. Erstmalig hat sie zusätzlich zum laufenden Monitoring, das die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz ohnehin durchführt, eine ergänzende Selbstauskunft gegeben.
  • Im Fokus: Bank-Aktien

Bank-Aktien: Kaufen, wenn die Kanonen donnern?

Bankenviertel Frankfurt. © Emmy Brock / panthermedia.net
Die Pleiten mehrerer US-Banken und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erschüttern die Finanzmärkte. Vor allem Bank-Aktien sind tief gefallen. Anleger können die Titel nun günstig einsammeln. Dabei gilt es aber die Spreu vom Weizen zu trennen.
Zum Seitenanfang