Kein Betriebsbezug, keine Kostenübernahme
Bildungsveranstaltungen besuchen Betriebsräte gerne. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Sind die vermittelten Inhalte notwendig für die Ausübung des Wahlamts ist das alles problemlos. Aber es gibt Grenzen. Die hat das Landesarbeitsgericht München aufgezeigt.