Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1665
Nun gilt die Textform

Personal: Neue Formular-Arbeitsverträge

In Arbeitsverträgen müssen Sie künftig die Textform für Ausschlussfristen vorschreiben. Sonst sind sie ungültig.
Sie müssen ab 1. Oktober neue Formular-Arbeitsverträge verwenden. Grund dafür sind die neuen Vorschriften für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen. Sie unterliegen laut BGB der Inhaltskontrolle. Darauf macht uns die Anwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen aufmerksam. In den bisher verwendeten Musterarbeitsverträgen ist die Schriftform vermerkt. Demnach können Ansprüche nach einem Arbeitsverhältnis nur noch innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Nach dieser Ausschlussfrist können Arbeitnehmer keine Ansprüche mehr aus dem beendeten Arbeitsverhältnis (wie etwa der Vergütung von noch nicht bezahlten Überstunden oder nicht genommenem Urlaub) reklamieren. Künftig reicht aber die Textform (statt Schriftform) für Arbeitsverträge aus. Dies ist Ausfluss des „Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ vom 17. Februar 2016. Schriftform liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Erklärung mit einer eigenhändigen Namensunterschrift versieht. Textform umfasst demgegenüber im Grunde alle lesbaren Erklärungen, in denen die Person des Arbeitnehmers genannt ist und die auf einem „dauerhaften Datenträger“ abgegeben werden. Für die Einhaltung der Textform genügt also eine einfache E-Mail oder ein Telefax. Alte Arbeitsverträge müssen Sie nicht umschreiben. Aber bei jeder Änderung bzw. der Vergütungshöhe, der Zuweisung eines anderen Tätigkeitsbereichs oder der Gewährung sonstiger zusätzlicher Leistungen gilt der Bestandsschutz nicht. Wenn Sie also juristische Auseinandersetzungen (Vertrag ist nicht mehr gültig, die Ausschlussfrist entfällt) vermeiden wollen, müssen Sie auch die Altverträge ändern, empfehlen die Anwälte. Anders ist das bei tarifvertraglichen Regelungen. Legen diese Ausschlussfristen fest, und enthalten Ihre Arbeitsverträge Hinweise auf den Tarifvertrag, müssen Sie nichts ändern. Denn Tarifverträge unterliegen nicht der formalen Inhaltskontrolle des BGB.

Fazit: Prüfen Sie den Inhalt Ihrer Arbeitsverträge.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Devisen-Prognosen im Überblick

Markterwartungen 2025 – Dollar, Yen, Euro und die Zinsen

2025 bleibt geprägt von Widersprüchen: Während der US-Dollar von Trumps Politik gestützt wird, könnten Wachstumsrisiken ihn im Jahresverlauf schwächen. Der Euro hofft auf eine Erholung, und der Yen könnte von Japans Zentralbank profitieren. Was erwartet die Märkte bei Wechselkursen und Zinsen? Ein Blick auf die Prognosen führender Banken.
  • Fuchs plus
  • Der Länderblick in TOPS 2025

Wellen der Veränderung: Europas Private Banking im Wandel

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
In der Finanzwelt entstehen immer wieder „Qualitätswellen“, die den Markt beeinflussen. Während deutsche Institute in den Nuller-Jahren dominierten, erlebte das Private Banking in Österreich eine Renaissance. Mit dem Green Deal der EU gewannen nachhaltig orientierte Banken an Bedeutung. Aktuell zeichnet sich eine Neuorientierung ab: Ausländische Banken übernehmen Traditionsinstitute, und die Kundenbedürfnisse verändern sich. Welcher Finanzplatz leitet die nächste Innovationswelle ein?
  • US-Finanzriesen verlassen Klimabündnis

Rutschbahneffekt: Das Ende der Klimarettung

Die Klimarettung gerät immer mehr ins Wanken: Große US-Banken verlassen die Net-Zero Banking Alliance und setzen damit einen Dominoeffekt in Gang. Europas Banken könnten folgen, und Deutschlands Energiewende droht endgültig zu scheitern. Warum Klimaziele ins Abseits geraten und welche Rolle die öffentliche Meinung spielt – lesen Sie mehr.
Neueste Artikel
  • Im Fokus: Öl-Aktien

Neue Sanktionen treiben den Ölpreis

Neue Sanktionen gegen die russische Öl-Industrie treiben den Ölpreis kräftig an. In seinem Schlepptau ziehen auch die Kurse von Öl-Aktien an. FUCHS-Kapital hat den Sektor unter die Lupe genommen.
  • Fuchs plus
  • Beauty Contest 2025: Gies & Heimburger

Gies & Heimburger: Anders ausgerichtet

TOPS 2025 (Ruhestandsplanung) © Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Die Vermögensverwalter von Heimburger haben viel zu sagen. Insbesondere wenn es um den Investmentprozess geht, wird deutlich, dass die Banker über eine hohe Fachkompetenz verfügen. Allerdings stellt sich die Frage, welchen Kunden sie dabei im Blick haben.
  • Fuchs plus
  • Haftung für Reparaturen bei verliehenen Einbauküchen

Einbauküche: Reparatur ist Sache des Vermieters

Die Vermietung einer Einbauküche ist für den Vermieter nicht ohne Risiken. Insbesondere Elektrogeräte werden oft genutzt und gehen vermehrt kaputt. Dann kommt die Frage auf, wer für die Instandhaltung zahlt? Das Amtsgericht (AG) Besigheim klärte diesen Fall.
Zum Seitenanfang