1990
Achten Sie bei der Gewährung von Sachbezügen für Ihre Arbeitnehmer dringend auf die 44 Euro-Freigrenze. Vor allem dann, wenn Sie Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers liefern lassen. Denn dann zählen Fracht-, Liefer- und Versandkosten mit zum geleisteten Sachbezug. Das kann dazu führen, dass bei einem Wert der Ware knapp unter 44 Euro zusammen mit den Versandkosten die 44 Euro-Grenze überschritten wird und der Sachbezug insgesamt steuerpflichtig wird (BFH, Urteil VI R 32/16)".