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Freibetrag
  • FUCHS-Briefe
  • Steueränderungen 2024

Steuern: Höhere Freibeträge und weniger Bürokratie

© Marco2811 / Fotolia
Im Jahr 2024 gibt es zahlreiche Änderungen bei Steuern und Abgaben. Um dem gestiegenen Preisniveau Rechnung zu tragen, steigen zahlreiche Freibeträge. Zudem gibt es einige bürokratische Entlastungen. FUCHSBRIEFE geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
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  • Bundesfinanzhof segnet Modell ab

Steuern sparen durch Nießbrauch-Vergabe an Kinder

Kette aus Papiermenschen
© Unclesam / stock.adobe.com
In Familien gibt es immer wieder Möglichkeiten, durch die Verlagerung von Einkünften und das Ausnutzen von Freibeträgen die Steuern zu optimieren. Die eigenen Kinder einzubeziehen, ist da eine Möglichkeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) segnete jüngst ein solches Modell ab.
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  • Beweislast liegt beim Unternehmer

Freibetrag bei Unternehmensverkauf wegen Arbeitsunfähigkeit

Mann im Rollstuhl schaut aus dem Fenster
Mann im Rollstuhl schaut aus dem Fenster. © zerocreatives / Westend61 / picture alliance
Ein Unternehmer verkauft infolge seiner Arbeitsunfähigkeit seinen Betrieb und will dafür einen steuerlichen Freibetrag in Anspruch nehmen. "Moment!" ruft das Finanzamt und verlangt zu seinem ärztlichen Gutachten auch noch eine amtsärztliche Bescheinigung. Zurecht? Darüber urteilte nun der Bundesfinanzhof.
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  • Steuersparmöglichkeiten bei Nachlassverbindlichkeiten für Erben

Erbschaftsteuer mit doppeltem Pauschalbetrag mindern

Hölzernes Kreuz auf einem Friedhof
Hölzernes Kreuz auf einem Friedhof. © Christoph Hardt / Geisler-Fotopress / picture alliance
Wer eine große Erbschaft antritt, muss hohe Steuern zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Eine wichtige Rolle spielen dabei Nachlassverbindlichkeiten. FUCHSBRIEFE zeigen, wie Sie zwei Mal in den Genuss eines Pauschalbetrages kommen können.
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  • Ampel will Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich fördern

Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern soll attraktiver werden

Viele Hände führen Puzzleteile zusammen
Viele Hände führen Puzzleteile zusammen. © alphaspirit / Getty Images / iStock
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bieten für Unternehmer und Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Vorteilen. Doch im europäischen Vergleich liegen deutsche Unternehmen mit derartigen Modellen noch weit hinten. Die Ampel will das ändern.
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  • Widerstand gegen Jahressteuergesetz 2022

Union will höhere Immobilien-Freibeträge

Das Modell eines Hauses steht auf mehreres 100-Euro-Banknoten
Immobilien-Kauf. © SusanneB / Getty Images / iStock
Morgen (2.12.) soll das Jahressteuergesetz 2022 im Bundestag beschlossen werden. Geht das Gesetz wie vorgelegt durch, wird das Vererben von Immobilien ab 2023 deutlich teurer. Die FDP konnte das im Gesetzentwurf nicht verhindern. Jetzt läuft die Union auf den letzten Metern noch Sturm gegen die höhere Steuer.
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  • Brüssel gibt EU-Staaten mehr Spielraum für Unternehmensstützen

EU lockert Beihilferegeln

EU-Flagge vor Glasfassade
EU-Flagge vor Glasfassade. © artjazz / Fotolia
Um Europas Unternehmen zu stützen, gewährt Brüssel den EU-Staaten größere Gestaltungsspielräume, um finanzielle Hilfen zu mobilisieren. In bestimmten Fällen können nun 2 Mio. Euro ohne Brüsseler Genehmigung ausgezahlt werden.
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  • Nacherbe steuerlich optimal regeln

Günstiger Steuersatz nur einmal anwendbar

Erbschaft und Testament
Erbschaft. © Gerhard Seybert / stock.adobe.com
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben eingesetzt, dann kann der Nacherbe nur einmal von einem vergünstigten Steuersatz und Steuerfreibetrag bei engem Verwandtschaftsverhältnis profitieren. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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  • Entscheidend ist, wie viele Mitarbeiter feiern

Lohnsteuerfreiheit hängt von Beteiligung ab

Menschen stoßen auf einer Party mit Sekt an
Entscheidend ist, wie viele Mitarbeiter feiern. Copyright: Pexels
Allmählich kehren immer mehr Mitarbeiter in die Fabrikhallen und Büros zurück. So mancher Arbeitgeber plant auch wieder größere Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern). Dazu sollten Unternehmer ein aktuelles Lohnsteuer-Urteil des BFH kennen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlichen Ärger nach einer Veranstaltung vermeiden können.
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  • Bei Rechtsform GmbH & atypisch Still

Gewerbesteuer-Freibetrag steht bei falschem Gründungsdatum auf dem Spiel

Das Rechtsformwesen ist für den Laien per se kaum durchschaubar. Kryptische Begriffe wie "GmbH & atypisch Still" tauchen da auf. Hier handelt es sich nicht um eine Kapital-, sondern eine Personengesellschaft. Beim falsch gewählten Gründungsdatum kann man obendrein Freibeträge vergeigen.
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  • Bei Fahrzeugkauf vom Arbeitgeber

Selbstabholung ist kein geldwerter Vorteil

Der Fiskus ist ja durchaus einfallsreich, wenn es darum geht, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Manchmal auch bei fiktiven Leistungen. Doch bei der Selbstabholung eines Fahrzeugs vom eigenen Arbeitgeber als Hersteller hat der BFH dazwischengegrätscht.
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  • Wille des Unternehmers entscheidet

Drei Schenkungen: Addieren oder nicht?

Nur weil ein Unternehmer an einem Tag seinen Sohn an seinen drei Firmen beteiligte, kann das Finanzamt nicht alle Schenkungen in einen Topf werfen und zusammen versteuern. Das Finanzgericht Münster pfiff deshalb das Finanzamt zurück und stellte den Willen des Schenkenden in den Mittelpunkt.
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  • In aller Kürze

Sachbezüge: Lieferkosten fallen unter Freigrenze

Achten Sie bei der Gewährung von Sachbezügen für Ihre Arbeitnehmer dringend auf die 44 Euro-Freigrenze. Vor allem dann, wenn Sie Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers liefern lassen. Denn dann zählen Fracht-, Liefer- und Versandkosten mit zum geleisteten Sachbezug. Das kann dazu führen, dass bei einem Wert der Ware knapp unter 44 Euro zusammen mit den Versandkosten die 44 Euro-Grenze überschritten wird und der Sachbezug insgesamt steuerpflichtig wird (BFH, Urteil VI R 32/16)".
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  • Neue Bedingungen für die Betriebliche Altersversorgung

Höhere Freibeträge für die Betriebliche Altersversorgung

Die Bedingungen für die Betriebliche Altersversorgung werden ab 2018 verbessert. Zielsetzung ist eine bessere Altersversorgung auf breiter Front. Auf die Betriebe kommt dabei allerdings mehr bürokratischer Aufwand zu.
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  • Betrieb

Steuergünstig verkaufen

Beim Betriebsverkauf muss alles veräußert werden. Sonst greift der Fiskus zu.
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  • Personal | Betrieb

Die Stimmung richtig heben

Glück gehabt: Der Freibetrag für Mitarbeiterverköstigungen bleibt – aber auch die damit verbundenen „schrägen“ Regeln.
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