Datenschutz beim BEM beachten
Arbeitgeber treffen erhebliche Pflichten, die Arbeitsfähigkeit häufig erkrankter Arbeitnehmer wiederherzustellen. Wer solchen Mitarbeitern kündigen will, muss zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Schon kleine Fehler dabei haben die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Köln.