Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat eine positive und klärende Entscheidung getroffen. Stellenanzeigen dürfen natürlich nicht diskriminierend verfasst sein. Eine Offerte, die "Verstärkung für ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut" sucht, ist nach Auffassung der Richter keine Altersdiskriminierung. In der Anzeige werde lediglich das aktuelle Team und Umfeld beschrieben. Die Anzeige richtet sich mit dieser Formulierung aber nicht nur an junge Bewerber und formuliert auch keine besondere Erwartung an die Bewerber. Auch ältere Bewerber können sich angesprochen fühlen und werden nicht ausgeschlossen. Die Formulierung sei vielmehr eine Charakterisierung, was den Kandidaten im künftigen Arbeitsumfeld erwartet. Eine unmittelbare Diskriminierung des Alters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei darum nicht zu erkennen.
Fazit: Die Beschreibung des aktuellen Teams und Arbeitsumfeldes in Stellenanzeigen ist keine Diskriminierung.
Urteil: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.10.2023, Az.: 2 Sa 61/2