„Digital Native“ ist altersdiskriminierend
Unternehmen sollten den Begriff "Digital Native" in Stellenanzeigen vermeiden, da er als altersdiskriminierend gilt. Ein Urteil des LAG Baden-Württemberg führte zu einer Entschädigung von 7.500 Euro für einen abgelehnten Bewerber. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber achten sollten.