Zeitpunkt der Firmen-Entscheidung ist maßgeblich
Mit dem Benachteiligungsverbot von Schwerbehinderten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei einer Stellenbesetzung müssen die Betriebe ausgesprochen sorgsam umgehen. Nur so können sie Schadensersatzsprüche von abgelehnten Schwerbehinderten erfolgreich zurückweisen. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat sich jetzt zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens geäußert und die Souveränität des Arbeitgebers besonders betont.