Arbeitgeber darf Hund am Arbeitsplatz verbieten
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten verbieten, ihren Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Dies gilt auch für den Begleithund einer Arbeitnehmerin mit einer posttraumatischer Belastungsstörung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Ausschlaggebend für das Verbot war, dass andere Mitarbeiter sich vor dem Tier fürchteten. Hintergrund: Nicht jeder Hund kann Assistenzhund werden. Er muss charakterlich dafür geeignet sein. Hunde die knurren, bellen und die Belegschaft verängstigen, haben als medizinische Assistenzhunde "ihren Job verfehlt". Ein solcher "sozial-inkompatibler" Hund kann darum vom Arbeitsplatz verbannt werden. Es gebe „keine gesetzliche Regelung, die die Mitnahme eines Hundes an ihren Arbeitsplatz gestatten müsste“, so die Begründung. Das Verbot ist vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Fazit: Arbeitgeber können die Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz nach billigem Ermessen entscheiden. Das gilt sogar für medizinisch notwendige Assistenzhunde.
Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 8.9.2022, Az.: 2 Sa 490/2