Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1508
Fake-Angebot für Prozessbeschäftigung gilt nicht

Arbeitgeber muss konsequent handeln

© Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Arbeitgeber tun gut daran eindeutig zu signalisieren, was sie wollen. Wenn sie heute diese Botschaft und morgen eine andere senden, kommen sie spätestens vor dem Arbeitsgericht in Bedrängnis. Widersprüchliches Verhalten geht zu Lasten des Arbeitgebers, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

So geht's nicht … Ein Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis seines technischen Leiters (Chief Technology Officer) fristlos. Gleichzeitig macht er ihm „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ ein Angebot auf Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzverfahrens. 

Zudem erhebt der Arbeitgeber nicht zu beweisende, schwere Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer. Er erklärt die Weiterbeschäftigung als unzumutbar. Ein solches Angebot ist nach Einschätzung der Richter des BAG nicht ernst gemeint. Der Arbeitnehmer muss das Angebot daher nicht annehmen. Er erhält stattdessen Verzugslohn in Höhe von 20.235 Euro zugesprochen. 

Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug

Der leitende Angestellte hatte die fristlose Kündigung als Führungskraft und gleichzeitig das Angebot erhalten, zukünftig als IT-Mitarbeiter mit geringerer Vergütung zu arbeiten. Falls er dies ablehne, sollte er bis zum Ende der Kündigungsfrist wenigstens weiter zur Arbeit erscheinen. Der CTO lehnte das neue Job-Angebot ab und kam nicht mehr in den Betrieb. Der Chef kündigte ihm erneut fristlos und forderte wiederum das Erscheinen des Mannes am Arbeitsplatz. 

Im Arbeitsgerichtsprozess stellten die Richter fest, dass beide Kündigungen unwirksam waren. Und weil der Arbeitgeber bis zum Kündigungstermin weniger Gehalt zahlte, klagte die Führungskraft die Differenz ein. Die beim Fünften Senat des BAG zugelassene Revision des CTO war erfolgreich. Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber ein Angebot auf Prozessbeschäftigung nicht widersprüchlich gestalten darf. Der Arbeitgeber befand sich aufgrund seiner unwirksamen fristlosen Kündigungen im Annahmeverzug.

Fazit: Durch das widersprüchliche Verhalten des Arbeitgebers kam kein ernstgemeintes Angebot für eine Beschäftigung während der Zeit des Arbeitsgerichtsprozesses zustande.

Urteil: BAG vom 29.3.2023, Az.: 5 AZR 255/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • TOPs 2025 Auswahlrunde Liechtensteinische Landesbank AG

LLB berät gut, ist aber auf ein Produkt fokussiert

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Die LLB-Gruppe steht seit gut 160 Jahren für Stabilität und Sicherheit, erfährt der Kunde auf der Website des Instituts. Das soll weiterhin so bleiben, auch wenn sich die Bank einen neuen Markenauftritt gegeben hat und einen expansiven Kurs im Ausland (Deutschland und Österreich) fährt. Die Eigentumsverhältnisse der Bank sind stabil, was Vertrauen schafft: Das Land Liechtenstein, eins der wenigen Länder weltweit mit einem AAA-Rating, besitzt die Mehrheit von 57 Prozent der Aktien der Bank.
  • Wirtschaft, Frieden, Zukunft: Wie die EU ihre Grundlagen verspielt

Scheitert Deutschland, scheitert die EU

Fuchsbriefe-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Die Europäische Union steht vor gewaltigen Herausforderungen: Die wirtschaftliche Prosperität bröckelt, der Frieden ist bedroht, und Deutschlands Rolle als finanzstärkste Nation gerät ins Wanken. Immer neue Regulierungen und politisches Versagen schwächen die Union. Wenn Deutschland wirtschaftlich scheitert, droht auch das Ende Europas.
  • Fuchs plus
  • Trump auf dem Vormarsch: Ungewöhnliche Allianzen im US-Wahlkampf

US-Wahlkampf-Chaos: Biden schwächt Harris, Trump profitiert

Joe Biden greift weiterhin aktiv in den Wahlkampf ein, obwohl er offensichtlich von den führenden Demokraten ausgebootet wurde. Seine Einmischungen schwächen Kamala Harris, die ohnehin mit Problemen in ihrem Wahlkampf zu kämpfen hat. Unterdessen formieren sich überraschende Allianzen – sogar linke Gewerkschaften unterstützen Trump.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Personal: Karrierewebseiten und Bewerbungsprozesse müssen besser werden

Bewerbungsprozesse mangelhaft

Einen passenden Angestellten zu finden, ist meist eine schwierige Aufgabe. Dabei tummeln sich genug Jobsuchende auf dem Markt. Machen Bewerber negative Erfahrungen im Bewerbungsprozess, kann es die Marke des Arbeitgebers schädigen.
  • Fuchs plus
  • China bremst "auffälligen" Konsum

Stabile Nachfrage nach Fancy-Diamanten

Die Preise für natürliche Diamanten in Europa fielen im September um rund 2 %. Ein Grund dafür sind Chinas Anti-Luxus-Maßnahmen. Besonders der chinesische Markt verzeichnete einen Nachfragerückgang von 50 Prozent. Aber es gibt auch eine hohe Nachfrage nach Fancy-Diamanten.
  • Fuchs plus
  • Die Kunst der Collage auch für Anleger interessant

Collagen auf dem Kunstmarkt

Zu den neueren Techniken in der Bildenden Kunst zählen zweifellos die Collagen. Sie stehen mittlerweile für ein eigenständiges Segment innerhalb des Kunstmarktes. Im Kunstmarkt werden sie zunehmend interessanter.
Zum Seitenanfang