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Betriebliche Übung kann teuer sein

Außertariflicher Angestellter will tarifliche Entgeltsteigerung kassieren

Von tariflichen Entgeltsteigerungen profitieren AT-Mitarbeiter eigentlich nicht. Es gibt allerdings Betriebe in denen es üblich ist, den Tarifanstieg auch an diese Gruppe weiterzugeben. Aber Vorsicht: Aus dieser ‚betrieblichen Übung' kann ein Anspruch entstehen.

Es gibt allerdings Betriebe, da ist es üblich, den Tarifanstieg auch an ATler weiterzugeben. Doch Vorsicht, aus dieser ‚betrieblichen Übung' kann ein Anspruch entstehen! Daraus ergibt sich dann, so das Bundesarbeitsgericht (BAG), ein regelmäßiger Anspruch auf ein höheres Gehalt.

Was bedeutet ‚betriebliche Übung'?

‚Betriebliche Übung' ist die regelmäßige Wiederholung einer bestimmten Verhaltensweise des Arbeitgebers. Daraus kann der Arbeitnehmer schließen, dass ihm eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt wird. Hieraus erwächst dann ein vertraglicher Anspruch, so das BAG.

 

Urteil:

BAG vom 27.2.2019, Az.: 5 AZR 354/18

Hinweis:

Will der Arbeitgeber das Entstehen einer ‚betrieblichen Übung' verhindern, muss er dies gegenüber dem Beschäftigten klar und unmissverständlich erklären.

Fazit:

AT-Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, wenn sie als ‚betriebliche Übung' angesehen werden kann.

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