Bei halber Stelle anteilige Betriebsrente
Fazit: Arbeitgeber brauchen nur eine anteilige Betriebsrente zahlen, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zehn Jahren vor der Rente Teilzeit gearbeitet hat.
Urteil: BAG vom 20.6.2023, Az.: 3 AZR 221/22
Fazit: Arbeitgeber brauchen nur eine anteilige Betriebsrente zahlen, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zehn Jahren vor der Rente Teilzeit gearbeitet hat.
Urteil: BAG vom 20.6.2023, Az.: 3 AZR 221/22
Stand: 11.08.2017 19:01
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