Betriebsschließungen rechtens
So mancher Unternehmer ist gerade nahe der Verzweiflung. Da kommt es schon mal zu einer Verzweiflungstat. Dazu gehört der Versuch, vor Gericht gegen die staatlich angeordneten Geschäftsschließungen vorzugehen.
Das Verwaltungsgerichts Aachen hat zwei Eilanträge von Betreibern einer Lottoannahmestelle und eines Pralinenfachgeschäfts abgelehnt, mit denen diese sich gegen die Schließung ihrer Betriebe gewendet hatten. Grundlage für die Schließung ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Würselen vom 18. März 2020. Damit war der angesichts der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus der Weiterbetrieb bestimmter Verkaufsstellen des Einzelhandels untersagt worden. Begründung der Richter: Lottoannahmestelle und Pralinengeschäft sind für Grundversorgung der Bevölkerung nicht notwendig.
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Urteil: VG Aachen 7 L 230/20 und 7 L 233/20