Bürokratie: Gericht stoppt Gericht
Das Kammergericht Berlin hat das zuständige Registergericht Berlin-Charlottenburg (auch Amtsgericht) ermahnt. Im Rahmen der Erstanmeldung verlangte dieses eine dem GmbH-Gesetz entsprechende Liste der Gesellschafter mit Kapitalanteilen „auf Punkt und Komma". Wegen formaler Abweichungen verweigerten die Amtsrichter die Eintragung der GmbH ins Handelsregister vorzunehmen. Das KG hielt dagegen: Es reiche doch völlig, wenn sich die Angaben aus den eingereichten Unterlagen entnehmen ließen.
Urteil vom 26.8.2019, Az.: 22 W 55/19