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Der Homo burocraticus ist putz munter

Bürokratie: Gericht stoppt Gericht

Formulare und Formulare – soweit das Auge reicht. Und wehe, sie werden nicht exakt ausgefüllt. Deutschland regelt sich in den Wahnsinn. Gut das wenigstens das Kammergericht (KG) in Berlin die Kirche im Dorf lässt und von den Kollegen mehr Flexibilität fordert.

Das Kammergericht Berlin hat das zuständige Registergericht Berlin-Charlottenburg (auch Amtsgericht) ermahnt. Im Rahmen der Erstanmeldung verlangte dieses eine dem GmbH-Gesetz entsprechende Liste der Gesellschafter mit Kapitalanteilen „auf Punkt und Komma". Wegen formaler Abweichungen verweigerten die Amtsrichter die Eintragung der GmbH ins Handelsregister vorzunehmen. Das KG hielt dagegen: Es reiche doch völlig, wenn sich die Angaben aus den eingereichten Unterlagen entnehmen ließen.

Urteil vom 26.8.2019, Az.: 22 W 55/19

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