Bundesarbeitsgericht löst auf
Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
Für Arbeitnehmer kann kein doppelter Urlaubsanspruch beim Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Fall: Ein Mitarbeiter