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Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten haben besondere Pflichten gegenüber dem Betrieb

Darf der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen?

Rund 130 Länder gelten laut Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet für eine Infektion mit SARS-CoV-2. Dazu gehören attraktive Urlaubsziele wie die USA, Teile Spaniens und der Türkei sowie der Kosovo. Reisen Arbeitnehmer in diese Länder, müssen sie sich Fragen im Betrieb gefallen lassen.

Ein einziger mit Corona infizierter Mitarbeiter kann das ganze Unternehmen lahmlegen. Ist das Grund genug für Arbeitgeber, einen Test von Beschäftigten zu verlangen, die aus diesen Ländern aus dem Urlaub zurückkommen? 

Normalerweise geht das nicht. Aber in Corona-Zeiten ist vieles anders. Arbeitsrechtler betonen, dass es einen besonderen Grund braucht, damit der Arbeitergeber überhaupt einen Test verlangen kann. 

Urlaub im Risikogebiet ist ein besonderer Grund

Der liegt allerdings dann vor, wenn der Arbeitnehmer in einem Risikogebiet war, in dem eine erhöhte Infektionsgefahr bestand. 

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber keine eigene Bewertung dazu vornimmt, was er für eine erhöhte Gefahr hält. Kann er sich dagegen auf Informationen, Maßnahmen und Entscheidung von Behörden berufen, ist die Sache klar. So ist beispielsweise die Ausweisung internationaler Corona-Risikogebiete des RKI ein solches amtliches Dokument.

Fazit: Liegt ein besonderer Grund vor, kann der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen.
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