Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2551
Dienstwagen ist Gehalts-Bestandteil

Dienstwagen-Entzug bei neuen Aufgaben?

© Pormezz / stock.adobe.com
Kann eine Unternehmen einem Mitarbeiter den Dienstwagen entziehen, wenn es ihm neue Aufgaben zuweist? Diese Streitfrage musste das Landesarbeitsgericht Hamm klären.

Weisen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern andere Aufgaben zu, können sie darum aber nicht die Überlassung eines Dienstwagens streichen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gegen ein Unternehmen entschieden. Das hatte einen Außendienstmitarbeiter versetzt, so dass er nur noch wenige Kunden betreuen musste. Parallel dazu hatte das Unternehmen den Firmenwagen zurückgefordert, weil der zur Erfüllung der neuen Aufgaben nicht mehr nötig sei. Damit kam das Unternehmen vor Gericht nicht durch.

Die Begründung der Richter: Die Überlassung eines Dienstwagens (auch zur privaten Nutzung) ist grundsätzlich so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Das Fahrzeug ist eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit Teil des Arbeitsentgelts. Die Zuweisung einer anderen Aufgabe ist daher kein Sachgrund für den Entzug des Dienstwagens.  

Widerrufsvorbehalt ohne Wirkung

Dem Unternehmen half nicht einmal, dass es bei der Überlassung des Wagens einen Widerrufsvorbehalt vereinbart hatte. Der sah die Möglichkeit vor, den Dienstwagen einzukassieren, wenn die Firma ihn nicht mehr zur Verfügung stellen will. Diese Klausel hielt der gerichtlichen Prüfung nicht stand, war darum unwirksam.  

Fazit: Ein Firmenwagen ist Teil des Gehalts für die geschuldete Arbeitsleistung. Darum ist eine Änderung der Arbeitsaufgaben kein Sachgrund für den Entzug des Dienstwagens.

Urteil: LAG Hamm vom 23.1.2024, Az.: 6 Sa 1030/23

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Elektronischer Fahrzeugschein für Unternehmen: Einfach per i-Kfz-App und QR-Code

Elektronischen Fahrzeugschein nutzen

Unternehmen können ab sofort den elektronischen Fahrzeugbrief nutzen. Das ist für viele eine Erleichterung.
  • Fuchs plus
  • OLG-Entscheidung: Unverbindliche E-Mail-Anfragen führen nicht zu Buchungsverträgen

Dienstreise: Anfrage ist noch kein Vertrag

Eine Zimmeranfrage per E-Mail stellt noch keinen verbindlichen Beherbergungsvertrag dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M entschieden.
  • CDU in der selbstgewählten politischen Isolation

Gefesselt auf der Brandmauer

Die CDU steckt in der strategischen Sackgasse fest. Trotz Wahlerfolg in Baden-Württemberg fehlt der Union ein politisches Druckmittel, da sie jede Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Diesen selbstmörderischen Kurs wird die Union mit Merz nicht mehr lange aushalten, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann.
Zum Seitenanfang