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Finanzgericht gespalten

Dienstwagen wirklich zu teuer?

Bei Autos von Lamborghini und Ferrari bekommen viele Männer leuchtende Augen. Finanzämter und Finanzgerichte haben da allerdings eher Bauchschmerzen. Nämlich dann, wenn es darum geht, diese Boliden auch noch als Dienstfahrzeug zu akzeptieren.

Die Anschaffung eines Lamborghini Aventador als Firmenwagen ist steuerlich nicht abzugsfähig. Das entschied das Finanzgericht (FG) Hamburg. Der Geschäftsführer einer Reinigungsfirma hatte sich den Wagen für rund 300.000 Euro zugelegt.

Einmal Liebhaberei, ein anderes Mal geschäftlich notwendig

Die Aufwendungen für das Fahrzeug sind ein unangemessener Repräsentationsaufwand. Der Sportwagen, der trotz serienmäßiger Herstellung im Straßenbild Aufsehen errege, bediene das Liebhaber- und Sportinteresse des Halters und sei deshalb den privaten Interessen des Geschäftsführers zuzurechnen.

Die Grenze zur Liebhaberei ist leider unscharf. Das gleiche Finanzgericht hatte einen Monat vorher keine Bedenken gegen die Anschaffung eines Firmen-Ferrari California (Kaufpreis 182.900 Euro) durch den Geschäftsführer einer Firma zur Energieerzeugung aus regenerativen Quellen. Hierin sah das Gericht durchaus einen angemessenen Aufwand.

Fazit:

Manche Geschäftsführer haben Glück und bekommen ihr Spielzeug ‚Sportwagen' als Dienstfahrzeug von der Steuer anerkannt – andere nicht. Hier brauchen Sie also Fingerspitzengefühl.

Urteil:

FG Hamburg vom 11.10.2018, Az.: 2 K 116/18 und vom 27.9.2018, Az.: 3 K 96/17

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