Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2310
Sozialplan soll beim Neuanfang helfen

Eigenkündigung bei Betriebsschließung

Kündigung Arbeitsvertrag. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Bei betriebsbedingten Kündigungen dient ein Sozialplan dazu, wirtschaftliche Nachteile für die Beschäftigten abzumildern. Aber was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Ergebnis der Sozialplanverhandlungen nicht abwartet? Das Landesarbeitsgericht in Sachsen hat das entschieden.

Wer angesichts einer drohenden Betriebsschließung vor Abschluss der Sozialplanverhandlungen kündigt, verliert seine Ansprüche auf eine Abfindung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen klargestellt. Zugleich haben die Richter eine entsprechende Stichtagsregelung als wirksam eingestuft. 

Der Eigentümer wollte seine Firma schließen, doch die Verhandlungen zogen sich hin. Drei Monate vor Abschluss der absehbaren Betriebsschließung kündigte ein Mitarbeiter und kam durch eine Stichtagsregelung nicht mehr in den Genuss der im Sozialplan geregelten Abfindung. Die Klage der Ex-Mitarbeiter (Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz) scheiterte. 

Keine wirtschaftliche Notwendigkeit

Die Richter des LAG machten klar, dass der Mitarbeiter keine Ansprüche auf eine Abfindung hat. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplans habe er der Firma nicht mehr angehört. Zudem sei das Arbeitsverhältnis nicht infolge der Schließung beendet worden, sondern durch eigenes „aktives Handeln“. 

Zudem habe ein Sozialplan in erster Linie eine zukunftsbezogene Überbrückungsfunktion“. Die Abfindung sei keine „Belohnung“ für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste, heißt es in der Begründung weiter. Die neue Arbeitsstelle sichere den Ex-Mitarbeiter wirtschaftlich hinreichend ab.

Fazit: Wer selber kündigt, verliert den Anspruch auf eine Abfindung. Das gilt auch bei absehbaren Betriebsschließungen. Ein Sozialplan hat eine zukunftsbezogene Überbrückungsfunktion und ist kein Entgelt für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit.

Urteil: LAG Sachsen vom 24.3.2023, Az.: 4 Sa 74/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang