Eigentümergemeinschaft: Stromverkauf ohne GbR
Für den Verkauf von Strom aus einem Blockheizkraftwerk einer Eigentümergemeinschaft an einen Energieversorger, ist die Gründung einer eigenständigen GbR nicht erforderlich. Zu versteuern ist dieser Umsatz aber trotzdem. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Urteil: vom 20.9.2018, Az.: IV R 6/16
Urteil: vom 20.9.2018, Az.: IV R 6/16