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Digitale Signatur mit Tücken

Einfache elektronische Unterschrift reicht nicht immer

Eine Person sitzt an einem geöffneten Laptop und arbeitet. Copyright: Pexels
In Zeiten der Digitalisierung ist es ein klarer Nachteil, wenn Unternehmen weiterhin auf analoge Unterschriften setzen. Dieses Format ist zeitraubend und teurer. Aber auch die eSignatur hat ihre Tücken: Wer digital einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben lässt, der sollte in jedem Fall die richtige Variante wählen.

Ein von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur in einfacher elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag genügt nicht den Formvorschriften. Gemäß § 14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bedarf dieser Vertrag zur Wirksamkeit der Schriftform, so die Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin. 

Die Unterzeichnung ist zwar nicht unbedingt händisch zu erbringen, aber eine sog. „Qualifizierte elektronische Signatur (QES)“ muss es schon sein. Eine „einfache“ oder „fortgeschrittene“ eSignatur ist dagegen nicht ausreichend. Die QES erhalten Betriebe von einem durch die Bundesnetzagentur zertifizierten Anbieter. Derzeit sind 13 in Deutschland gelistet. 

Qualifizierte eSignatur erforderlich 

Im Fall, der in Berlin zu entscheiden war, hatten der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin einen befristeten Arbeitsvertrag als Mechatroniker nicht durch eigenhändige Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern unter Verwendung einer „einfachen“ elektronischen Signatur. 

Die genutzte Variante der eSignatur bewertete das Gericht als unzureichend, eine QES wäre dagegen ausreichend gewesen. Bittere Folge für die Arbeitgeberin: Der Arbeitsvertrag ist gemäß § 16 TzBfG Absatz 4 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, da die eigentlich gewollte Befristung rechtsunwirksam war. 

Fazit: Für elektronisch unterzeichnete befristete Arbeitsverträge ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zwingend erforderlich.

Urteil: ArbG Berlin vom 28.9. 2021, Az.: 36 Ca 15296/20

Hinweis: Die QES erhalten Betriebe von einem durch die Bundesnetzagentur zertifizierten Anbieter. Derzeit sind 13 in Deutschland gelistet.

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