Falschauskunft ist verbindlich
Der Bundesfinanzhof setzt die Staatshaftung durch.
Der Bundesfinanzhof setzt die Staatshaftung durch. Gibt ein Finanzamt bei einer „verbindlichen Anrufungsauskunft“ falsche Informationen, bleibt es dennoch daran gebunden. Das entschied der Bundesfinanzhof im Urteil vom 17.10.2013, Az. VI R 44/12. Es ging um eine Lohnsteuerauskunft, die ein Unternehmer angefordert hatte und die sich als falsch herausstellte. Ein Lohnsteuernachforderungsbescheid ist in einem solchen Falle nichtig.