Finanzamt mit viel Spielraum
Die Zahl der Prüfungen des Finanzamtes in einem Betrieb ist dem Ermessen der Behörde anheimgestellt. Nur beweisbare Schikanen können ein Übermaß verhindern.
Richten Sie sich auf verstärkte Betriebsprüfungen ein. Der BFH hat soeben den Finanzämtern diesbezüglich großen Ermessenspielraum zugebilligt. Lediglich bei schikanösen, dauernden Prüfungen könnten Sie sich wehren – aber weisen Sie das einmal nach (Urteil, des BFH 15. 6. 2016, Az. III R 8/15). Der BFH bekräftigt folgende Grundsätze:
- Betriebsprüfungen sind jederzeit zulässig
- Begründungen dafür müssen dem Steuerpflichtigen nicht gegeben werden.
- Folgeprüfungen, egal wie kurz die Abstände sind, unterliegen dem Ermessen des Finanzamtes. Sie bedeuten auch keine übermäßige Belastung des Steuerpflichtigen und sind damit keineswegs schikanös – so das Gericht.
Fazit: Nur wenn Sie belastbare Beweise für Schikane haben, können Sie sich gerichtlich erfolgreich gegen eine Kette von Betriebsprüfungen wehren.