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Beschäftigung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung

Firma muss Haft und Abschiebung bezahlen

Achten Sie penibel darauf, wen Sie beschäftigen. Denn der Zoll kontrolliert fleißig und wenn er fündig wird, drohen hohe Geldstrafen. Bei illegaler Beschäftigung kann es für Unternehmer sehr unangenehm werden.

Wer Menschen beschäftigt, die keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung haben, muss im schlimmsten Fall die Kosten für Abschiebehaft und Abschiebung zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz gegen einen Bauunternehmer entschieden. Der hatte einen Albaner in seinem Unternehmen beschäftigt. Der Zoll kam zu einer Prüfung und entdeckte den Mann, der prompt in Abschiebehaft landete. Der Landkreis forderte den Bauunternehmer auf, die Kosten für Haft und Abschiebung zu übernehmen. Der weigerte sich, die 5.849 Euro zu zahlen, wurde vom VG aber schließlich dazu verdonnert. 

Fazit: Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis besitzt, muss er bei einer Entdeckung durch den Zoll die Kosten der Abschiebehaft und die Abschiebung bezahlen.

Urteil: VG Koblenz vom 17.2.2024, Az.: 1 K 859/23.KO

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