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Wenn es um Einspruchs- oder Berufungsfristen geht, entscheiden Sekunden. Kommt ein Einspruch auch nur wenige Sekunden nach dem Fristablauf bei Gericht an, ist die Frist verstrichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil noch einmal ganz klar gemacht (Urteil vom 27.9.2018, Az.: IX ZB 67/17). In dem Fall hatte ein Anwalt seinen Schriftsatz per Fax ans Gericht geschickt. Er hatte den Sendeknopf zwar um 23.58 Uhr gedrückt. Bei Gericht war das Fax aber nachweislich erst 11 Sekunden nach Mitternacht und damit nach Fristablauf eingetroffen. Der Anwalt klagte gegen die Ablehnung seiner Berufung durch das Gericht. Der BGH kassierte diese Klage, weil die Frist verstrichen war – wenn auch nur um Sekunden.