Für energetische Wohnungssanierung muss der Mieter räumen
Führen Modernisierungsarbeiten eines Vermieters zu einer zeitlich begrenzten Räumung der Wohnung, dann müssen Mieter dies dulden. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin in einem aktuellen Fall. Dabei waren die Baumaßnahmen so umfangreich, dass für etwa vier Monaten die Wohnung unbewohnbar sein würde. Die Vermieterin bot aber Ersatzwohnraum an und die Übernahme der Kosten für den Zwischenumzug. Mieter wollten das nicht hinnehmen, unterlagen aber vor dem LG.
Fazit: Bei einer energetischen Modernisierungsmaßnahme ist es zumutbar, dass der Mieter die Wohnung für eine gewisse Zeit nicht nutzen kann, wenn ihm im Zeitraum der Unbewohnbarkeit eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird.
Urteil: LG Berlin vom 20.09.2022, Az.: 65 S 55/22