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In aller Kürze

Geld von der Versicherung ist eine Betriebseinnahme

Geld von der Versicherung für einen Unfallschaden am Firmenwagen ist in voller Höher eine Betriebseinnahme. Das hat das Finanzgericht Nürnberg jetzt klargestellt. Bei einem gemischt genutzten Firmenwagen kann sich der Betriebsinhaber zwar entscheiden, ob er den Wagen zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Entscheidet er sich dafür, kann er alle Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Im Umkehrschluss gilt dann aber auch, dass alle Zahlungen, beispielsweise die einer Versicherung nach einem Unfall, Betriebseinnahmen sind. Urteil FG Nürnberg vom 7.12.2017, Az.: 6 K 1148/16
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