Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2123
Pragmatische Entscheidung des BAG

Gesamtauflösung des Betriebsrats ist nicht möglich

Wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat Pflichtverletzungen vorwirft, kann der Betriebsrat per Gerichtsbeschluss aufgelöst werden. Aber wie ist zu verfahren, wenn eine Betriebsstilllegung beschlossene Sache ist und der Betriebsrat nur noch kurze Zeit im Amt ist?

Arbeitgeber können einen Betriebsrat, der grobe Pflichtverletzungen im Amt begeht, nicht ablösen lassen, wenn er nur noch mit einem „Restmandat“ betraut ist. Ein Restmandat liegt dann vor, wenn der Betriebsrat bei einer Betriebsstilllegung noch Restaufgaben abzuwickeln hat. Weiterhin möglich ist es allerdings, ein einzelnes Mitglied des Gremiums wegen besonders schwerer Verfehlungen auszuschließen. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Schwerer Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen

Das BAG hat pragmatisch entschieden. Es ist nicht sinnvoll, bei einer Betriebsstilllegung das alte Gremium abzusetzen und Neuwahlen einzuleiten. Die Entscheidung ist durchaus im Sinn des Betriebs, erspart es ihm doch langwierige und aufwendige Wahlprozeduren.

In dem Fall ging es um eine Betriebsstilllegung und um die Kündigung der 270 Beschäftigten. Der Betriebsrat unterstützte Klagen der Beschäftigten gegen die Entlassung und ermöglichte mit einem Link mehreren Anwaltskanzleien den Zugriff auf umfangreiche interne Betriebsdaten. Die Daten, ohne Passwortschutz in einer Cloud gespeichert, enthielten sensible Informationen, zu Gehalts- und Gesundheitsdaten der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber sah darin einen schweren Verstoß gegen gesetzliche Pflichten und forderte die Auflösung des gesamten Betriebsrats vor dem Arbeitsgericht.

Fazit: Ein Betriebsrat mit einem Restmandat ist trotz schwerer Pflichtverletzung eines Mitglieds nicht in Gänze aufzulösen.

Urteil: BAG vom 24.5.2023 Az.: 7 ABR 21/21

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 32 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS Performance-Projekte: Die Gewinner setzen auf Stabilität

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die KW 32 zeichnet ein bemerkenswert konsistentes Bild über alle vier FUCHS Performance-Projekte hinweg. Genève Invest, die Fürst Fugger Privatbank und die Liechtensteinische Landesbank setzen die stärksten Akzente der Woche, während das Benchmarkdepot in Projekt 5 seine Führungsrolle verteidigt. Auffällig ist dabei nicht nur die Rendite. Viele Wochengewinner notieren gleichzeitig auf Höchstständen und weisen kaum aktuelle Rückschläge auf. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 32: Gewinner ohne Aktionismus

Liechtensteinische Landesbank führt das Wochenranking an

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die Wochenwertung im Performance-Projekt 9 entwickelt eine eigene Dynamik. Die Liechtensteinische Landesbank erzielt den höchsten Vermögenszuwachs und setzt sich an die Spitze der Wochengewinner. Dahinter folgen DRH Vermögensverwaltung und die Bank für Tirol und Vorarlberg mit ebenfalls beeindruckenden Ergebnissen. Gleichzeitig bleibt das Benchmarkdepot ohne eine einzige dokumentierte Transaktion. Entsteht die beste Performance derzeit durch aktives Handeln oder durch Positionierung?
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Wer liefert Rendite ohne Rückschläge?

Genève Invest führt das Wochenranking an, die Verfolger erhöhen den Druck

Illustriert mit Microsoft Copilot
Genève Invest steht im Mittelpunkt dieser Woche. Mit dem höchsten Vermögenszuwachs des Feldes setzt das Haus ein deutliches Zeichen und untermauert zugleich seine führende Position beim Gesamtvermögen. Dahinter rücken die Zürcher Kantonalbank Österreich, Hauck Aufhäuser Lampe und die Landes-Hypothekenbank Steiermark mit bemerkenswerten Wertsteigerungen nach vorn. Doch die spannendere Frage lautet: Entsteht Erfolg derzeit durch mehr Risiko oder durch konsequente Stabilität im Depotmanagement?
Zum Seitenanfang