Home Office ist nicht nur genial
Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen- Bremen ist der Weg von und zum Kindergarten eine private Angelegenheit (Urteil vom 26.9.2018, Az.: L 16 U 26/16). Die Folge: Wenn Arbeitsstätte und Wohnung in einem Gebäude liegen, ist begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen. Folglich braucht die Berufsgenossenschaft nicht zu zahlen. Sonst gilt hingegen: Arbeitnehmer, die ihr Kind auf dem Weg zu einer externen Arbeitsstelle in den Kindergarten bringen, fallen bei einem Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Wegeunfall).