Justiz- und Innenministerium im Clinch zum Abmahngesetz
Das Anti-Abmahn-Gesetz steckt fest. Denn Justiz- und Innenministerium können sich nicht über Ausnahmeregelungen im „Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" einigen. Es soll das 2016 in Kraft getretene „Gesetz zum Datenschutz und Verbraucherschutz" ergänzen und der Abmahnindustrie, die Abmahnungen als Geschäftszweck betreibt, einen Riegel vorschieben.
Das BMI möchte den Datenschutz (DSGVO) am liebsten ganz rausnehmen. Das BMJV will Ausnahmen auf keinen Fall zulassen, da man sonst die Handhabe gegenüber Google, Facebook und Co. verliere. Die Expertenanhörungen sind jedenfalls erfolgt, neue Argumente nicht mehr zu erwarten. Jetzt geht es darum, wer sich durchsetzt.
Im Moment ist nicht ersichtlich, wie es zur Einigung kommen soll. Zumal Justizministerin Katarina Barley Spitzenkandidatin der SPD zur Europawahl ist und somit im Juni nach Brüssel wechseln wird. Eine Strategie des BMI könnte sein, den Entwurf so lange zu blockieren, bis Barleys Nachfolger ernannt ist – der vielleicht eine konziliantere Haltung einnimmt.
Fazit:
Politisch ist das wichtigste Argument des BMJV, dass es bislang keine Abmahnwelle zur DSGVO gegeben hat. Es spricht also viel dafür, dass es bestenfalls kosmetische Änderungen geben wird.