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Wettbewerbsrecht

Klagewelle wird GWB-Novelle begleiten

Die 10. GWB-Novelle soll marktbeherrschende Digitalkonzerne stärker regulieren. Das ist grundsätzlich sinnvoll, um eine Ausgreifen der Konzerne auf immer mehr digitale Teilmärkte zu verhindern. Das Gesetz ist aber nicht ausgereift. Es fehlt eine grundlegende Definition.

Nach der Einführung der 10. GWB-Novelle ist mit langwierigen Gerichtsprozessen zu rechnen. Die Novelle soll die großen, marktbeherrschenden Digitalkonzerne Amazon, Facebook, Apple und Google stärker regulieren. Nun liegt der Referentenentwurf für das Gesetz vor. Die Maßnahmen sind ebenso weitreichend wie das Gesetz lückenhaft ist. 

Kartellamt soll in Zukunft Unternehmen identifizieren, die Märkte beherrschen und diese stärker regulieren

Das Bundeskartellamt soll in Zukunft feststellen, welche Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ haben. Diesen Unternehmen kann es dann bestimmte Verhaltensweisen untersagen; etwa die Begünstigung eigener Services oder die Unvereinbarkeit mit fremder Software. So taucht bei Google, wenn Nutzer nach einem Ort suchen, immer Google Maps als erster Treffer auf. Konkurrenten wie Here WeGo werden dagegen nicht beachtet. Künftig sind die Digtalkonzerne außerdem verpflichtet, ihre gesammelten Nutzerdaten anderen Unternehmen gegen Zahlung einer Gebühr zugänglich zu machen. Das werden die Konzerne nicht ohne Gegenwehr akzeptieren. Denn diese Daten stellen einen wesentlichen Vermögenswert der Digitalkonzerne dar.

Gesetz ist unausgereift

Das Problem: Die für das Gesetz grundlegende „überragende marktübergreifende Bedeutung“ wird in dem Entwurf nicht klar definiert. Die Digitalkonzerne werden somit leicht gegen eine Beobachtung klagen können. Die rechtssichere Definition wird daher erst in jahrelangen Prozessen erfolgen.

Fazit: Die Regulierung der Digitalkonzerne, die in immer mehr digitalen Teilmärkten beherrschende Marktanteile haben, ist sinnvoll. Die Gesetze sollten dann aber auch so gestaltet werden, dass sie direkt anwendbar sind, statt erst nach Gerichtsurteilen präzise definiert zu werden.

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