Keine Managerhaftung für Kartellbußen
Wer muss die Millionen-Geldbußen zahlen, die das Bundeskartellamt gegen Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt? Über diese Frage musste jetzt der 6. Kartellsenat beim Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden. Dabei machten die Richter eine klare Ansage zugunsten der Vorstände und Geschäftsführer.